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Die Wegzugsbesteuerung von GmbH-Gesellschaftern

Exit Taxation Germany
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Beim Wechsel des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes ins Ausland stehen Gesellschafter von Kapitalgesellschaften oft vor unerwarteten steuerlichen Herausforderungen. Insbesondere die Wegzugsbesteuerung rückt in den Fokus, da der Gesetzgeber mittels dieser Regelung die steuerliche Erfassung stiller Reserven in GmbH-Anteilen sicherstellen möchte, selbst wenn der Gesellschafter Deutschland verlässt.


Betroffene natürliche Personen, die im Privatbesitz Anteile an Kapitalgesellschaften halten, müssen die möglichen monetären Folgen einer Auswanderung einplanen. Dies beinhaltet die Berechnung der anfallenden Steuern sowie die Erörterung von Methoden, um die Steuerlast möglicherweise zu minimieren, aufzuschieben oder gänzlich zu umgehen. Der Bundesfinanzhof (BFH), als höchstes deutsches Finanzgericht, sowie der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) liefern hierbei den rechtlichen Rahmen.


Definition: Die Wegzugssteuer und ihre Kriterien


Wenn ein Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, sieht das deutsche Recht unter bestimmten Umständen eine Besteuerung vor. Der Steuertatbestand, bekannt als "Wegzugssteuer", basiert auf dem § 6 des Außensteuergesetzes (AStG). Er setzt voraus, dass der Anteilseigner mindestens ein Prozent der Anteile hält – ohne Rücksicht auf die Rechtsform der Gesellschaft oder die Staatsangehörigkeit des Besitzers.


Schlüsselelemente der Wegzugssteuer:


  • Gesetzliche Grundlage: § 6 AStG

  • Relevanter Anteilsbesitz: Ab 1% Beteiligung

  • Auslöser: Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland

  • Beteiligungsform: Kapitalgesellschaft nach deutschem oder ausländischem Recht


Hierbei wird angenommen, dass eine fiktive Veräußerung der Anteile stattfindet. Obgleich kein realer Verkauf vorliegt – somit auch kein Liquiditätszufluss generiert wird –, muss der Wertzuwachs der Beteiligung als Einkommen versteuert werden. Dies führt zu einer Besteuerung von Einkommen, das nicht durch tatsächlichen Geldfluss entstanden ist.


Steuerliche Folgen bei Wohnsitzverlagerung ins Ausland

Ermittlung der Steuerlast beim Umzug ins Ausland

Personen, die beabsichtigen, ihren Wohnsitz von Deutschland in ein anderes Land zu verlegen und dabei mindestens ein Prozent Anteil an einer Kapitalgesellschaft halten, stehen vor der Besteuerung dieses Vorgangs. Seit 2022 muss eine natürliche Person für mindestens sieben Jahre der letzten zwölf Jahre in Deutschland eine unbeschränkte Steuerpflicht aufgewiesen haben, um von dieser Regelung betroffen zu sein – eine Anpassung gegenüber der früheren Regelung.

Bestimmung der Steuerbelastung durch fingierte Veräußerung

Die Steuerlast wird ermittelt, indem ein hypothetischer Verkauf der Unternehmensanteile simuliert wird. Grundlage hierfür ist der Wert der Kapitalgesellschaft. Besonders relevant ist dieses Verfahren bei Unternehmern und Gesellschaftern, die eine erhebliche Beteiligung an der Gesellschaft besitzen.

Vereinfachtes Verfahren zur Schätzung des Unternehmenswerts

Das allgemeine Prinzip für die Berechnung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren sieht vor, dass der durchschnittliche Gewinn der Kapitalgesellschaft aus den letzten drei Jahren vor dem Umzug des Anteilseigners herangezogen wird. Dieser Durchschnittsgewinn wird dann mit einem Multiplikationsfaktor – aktuell 13,75 – vervielfacht.


Beispielhafte Berechnung:

Für die Ermittlung der Steuerbelastung nach diesem Schema ist es erforderlich, folgende Daten zu berücksichtigen:


Jahr 1: z.B. 150.000 Euro Gewinn
Jahr 2: z.B. 200.000 Euro Gewinn
Jahr 3: z.B. 250.000 Euro Gewinn


Die durchschnittliche Gewinnsumme errechnet sich zu 200.000 Euro. Nach Multiplikation mit dem Faktor ergibt sich ein Wert von 2.600.000 Euro. Sechzig Prozent dieses Werts unterliegen dann der Einkommensteuer, bezogen auf den individuellen Steuersatz des Anteilseigners. Bei einem persönlichen Steuersatz von beispielsweise 40 Prozent würde sich daraus eine Steuerlast von 624.000 Euro ergeben.


Strategien zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung für GmbH-Gesellschafter

Abwanderung verhindern oder zeitlich einschränken

Um die Wegzugssteuer zu vermeiden, wäre eine Option, den Umzug ins Ausland auf maximal sieben Jahre zu beschränken. Eine Rückkehr nach Deutschland innerhalb dieses Zeitraums könnte u.U. die Wegzugssteuer erlassen. Durch sorgfältige Planung von Wohnsitz und Ansässigkeit kannst du die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland aufrechterhalten. So wird steuerrechtlich kein Wegzug anerkannt, wodurch die Wegzugsbesteuerung entfällt. Beachte jedoch, dass dein gesamtes Welteinkommen weiterhin der deutschen Steuer unterliegt.

Anteile vor dem Wegzug veräußern

Ein Verkauf der Gesellschaftsanteile vor dem Wegzug verhindert die Erhebung der Wegzugsbesteuerung. Jedoch sollte beachtet werden, dass auf den Verkauf ebenfalls Steuern zu entrichten sind. Hier ist eine Abwägung und Beratung notwendig, um die steuerlich vorteilhafteste Entscheidung zu treffen.

Übertragung der Anteile auf Familienangehörige

Eine Schenkung der Anteile an ein in Deutschland steuerpflichtiges Familienmitglied kann ebenfalls eine Alternative darstellen. Diese Option könnte Schenkungssteuer nach sich ziehen, deren Vor- und Nachteile im Vergleich zur Wegzugsbesteuerung kalkuliert werden muss.

Gesellschaft auflösen

Die Auflösung der Gesellschaft kann die Webzugsbesteuerung unter Umständen umgehen, allerdings sind hier sowohl die Zustimmung der Anteilseigner als auch die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit kritisch zu prüfen.

Umstrukturierung in eine Personengesellschaft

Die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft, wie zum Beispiel eine GmbH & Co. KG, kann eine Wegzugsbesteuerung vermeiden. Weiterhin ist die Einbringung der Anteile in das Betriebsvermögen einer bestehenden Personengesellschaft eine Option. In beiden Fällen sollte der Verwaltungssitz der Personengesellschaft in Deutschland verbleiben, um die Entstrickungssteuer zu vermeiden. Du benötigst für den Verwaltungssitz in Deutschland allerdings Substanz - also ein Büro und einen Mitarbeiter.

Atypisch stille Beteiligung

Bei einer atypisch stillen Beteiligung wird der Gesellschafter zum "Mitunternehmer" und erhält neben der Beteiligung am Gewinn auch eine Beteiligung am Vermögen des Unternehmens, einschließlich der stillen Reserven und des Geschäftswerts. Diese Konstruktion ermöglicht es, die Besteuerung stiller Reserven bei Wegzug zu vermeiden, da der Steuerpflichtige durch die Umwandlung in eine atypisch stille Beteiligung weiterhin steuerlich im Inland verhaftet bleibt. Die stille Reserven werden somit erst bei einer tatsächlichen Realisierung, etwa durch Verkauf oder Auflösung der Beteiligung, besteuert.


Die Notwendigkeit professioneller Beratung

Es besteht kein Zweifel daran, dass die Vermeidung einer ungünstigen Wegzugsbesteuerung komplex ist und eine strategische Planung erfordert. Um steuerrechtliche Fallen zu umgehen und eine optimierte Lösung für deine Situation zu erarbeiten, ist die Konsultation eines Steuerberaters unerlässlich.


Als Kunde von "The Arabian Dream" profitierst du von unserer Erfahrung und unserem erstklassigen Netzwerk an Experten zum Thema der Webzugsbesteuerung. Nehme mit uns Kontakt auf und lasse dich beraten.



Beim Wechsel des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes ins Ausland stehen Gesellschafter von Kapitalgesellschaften oft vor unerwarteten steuerlichen Herausforderungen. Insbesondere die Wegzugsbesteuerung rückt in den Fokus, da der Gesetzgeber mittels dieser Regelung die steuerliche Erfassung stiller Reserven in GmbH-Anteilen sicherstellen möchte, selbst wenn der Gesellschafter Deutschland verlässt.


Betroffene natürliche Personen, die im Privatbesitz Anteile an Kapitalgesellschaften halten, müssen die möglichen monetären Folgen einer Auswanderung einplanen. Dies beinhaltet die Berechnung der anfallenden Steuern sowie die Erörterung von Methoden, um die Steuerlast möglicherweise zu minimieren, aufzuschieben oder gänzlich zu umgehen. Der Bundesfinanzhof (BFH), als höchstes deutsches Finanzgericht, sowie der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) liefern hierbei den rechtlichen Rahmen.


Definition: Die Wegzugssteuer und ihre Kriterien


Wenn ein Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, sieht das deutsche Recht unter bestimmten Umständen eine Besteuerung vor. Der Steuertatbestand, bekannt als "Wegzugssteuer", basiert auf dem § 6 des Außensteuergesetzes (AStG). Er setzt voraus, dass der Anteilseigner mindestens ein Prozent der Anteile hält – ohne Rücksicht auf die Rechtsform der Gesellschaft oder die Staatsangehörigkeit des Besitzers.


Schlüsselelemente der Wegzugssteuer:


  • Gesetzliche Grundlage: § 6 AStG

  • Relevanter Anteilsbesitz: Ab 1% Beteiligung

  • Auslöser: Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland

  • Beteiligungsform: Kapitalgesellschaft nach deutschem oder ausländischem Recht


Hierbei wird angenommen, dass eine fiktive Veräußerung der Anteile stattfindet. Obgleich kein realer Verkauf vorliegt – somit auch kein Liquiditätszufluss generiert wird –, muss der Wertzuwachs der Beteiligung als Einkommen versteuert werden. Dies führt zu einer Besteuerung von Einkommen, das nicht durch tatsächlichen Geldfluss entstanden ist.


Steuerliche Folgen bei Wohnsitzverlagerung ins Ausland

Ermittlung der Steuerlast beim Umzug ins Ausland

Personen, die beabsichtigen, ihren Wohnsitz von Deutschland in ein anderes Land zu verlegen und dabei mindestens ein Prozent Anteil an einer Kapitalgesellschaft halten, stehen vor der Besteuerung dieses Vorgangs. Seit 2022 muss eine natürliche Person für mindestens sieben Jahre der letzten zwölf Jahre in Deutschland eine unbeschränkte Steuerpflicht aufgewiesen haben, um von dieser Regelung betroffen zu sein – eine Anpassung gegenüber der früheren Regelung.

Bestimmung der Steuerbelastung durch fingierte Veräußerung

Die Steuerlast wird ermittelt, indem ein hypothetischer Verkauf der Unternehmensanteile simuliert wird. Grundlage hierfür ist der Wert der Kapitalgesellschaft. Besonders relevant ist dieses Verfahren bei Unternehmern und Gesellschaftern, die eine erhebliche Beteiligung an der Gesellschaft besitzen.

Vereinfachtes Verfahren zur Schätzung des Unternehmenswerts

Das allgemeine Prinzip für die Berechnung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren sieht vor, dass der durchschnittliche Gewinn der Kapitalgesellschaft aus den letzten drei Jahren vor dem Umzug des Anteilseigners herangezogen wird. Dieser Durchschnittsgewinn wird dann mit einem Multiplikationsfaktor – aktuell 13,75 – vervielfacht.


Beispielhafte Berechnung:

Für die Ermittlung der Steuerbelastung nach diesem Schema ist es erforderlich, folgende Daten zu berücksichtigen:


Jahr 1: z.B. 150.000 Euro Gewinn
Jahr 2: z.B. 200.000 Euro Gewinn
Jahr 3: z.B. 250.000 Euro Gewinn


Die durchschnittliche Gewinnsumme errechnet sich zu 200.000 Euro. Nach Multiplikation mit dem Faktor ergibt sich ein Wert von 2.600.000 Euro. Sechzig Prozent dieses Werts unterliegen dann der Einkommensteuer, bezogen auf den individuellen Steuersatz des Anteilseigners. Bei einem persönlichen Steuersatz von beispielsweise 40 Prozent würde sich daraus eine Steuerlast von 624.000 Euro ergeben.


Strategien zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung für GmbH-Gesellschafter

Abwanderung verhindern oder zeitlich einschränken

Um die Wegzugssteuer zu vermeiden, wäre eine Option, den Umzug ins Ausland auf maximal sieben Jahre zu beschränken. Eine Rückkehr nach Deutschland innerhalb dieses Zeitraums könnte u.U. die Wegzugssteuer erlassen. Durch sorgfältige Planung von Wohnsitz und Ansässigkeit kannst du die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland aufrechterhalten. So wird steuerrechtlich kein Wegzug anerkannt, wodurch die Wegzugsbesteuerung entfällt. Beachte jedoch, dass dein gesamtes Welteinkommen weiterhin der deutschen Steuer unterliegt.

Anteile vor dem Wegzug veräußern

Ein Verkauf der Gesellschaftsanteile vor dem Wegzug verhindert die Erhebung der Wegzugsbesteuerung. Jedoch sollte beachtet werden, dass auf den Verkauf ebenfalls Steuern zu entrichten sind. Hier ist eine Abwägung und Beratung notwendig, um die steuerlich vorteilhafteste Entscheidung zu treffen.

Übertragung der Anteile auf Familienangehörige

Eine Schenkung der Anteile an ein in Deutschland steuerpflichtiges Familienmitglied kann ebenfalls eine Alternative darstellen. Diese Option könnte Schenkungssteuer nach sich ziehen, deren Vor- und Nachteile im Vergleich zur Wegzugsbesteuerung kalkuliert werden muss.

Gesellschaft auflösen

Die Auflösung der Gesellschaft kann die Webzugsbesteuerung unter Umständen umgehen, allerdings sind hier sowohl die Zustimmung der Anteilseigner als auch die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit kritisch zu prüfen.

Umstrukturierung in eine Personengesellschaft

Die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft, wie zum Beispiel eine GmbH & Co. KG, kann eine Wegzugsbesteuerung vermeiden. Weiterhin ist die Einbringung der Anteile in das Betriebsvermögen einer bestehenden Personengesellschaft eine Option. In beiden Fällen sollte der Verwaltungssitz der Personengesellschaft in Deutschland verbleiben, um die Entstrickungssteuer zu vermeiden. Du benötigst für den Verwaltungssitz in Deutschland allerdings Substanz - also ein Büro und einen Mitarbeiter.

Atypisch stille Beteiligung

Bei einer atypisch stillen Beteiligung wird der Gesellschafter zum "Mitunternehmer" und erhält neben der Beteiligung am Gewinn auch eine Beteiligung am Vermögen des Unternehmens, einschließlich der stillen Reserven und des Geschäftswerts. Diese Konstruktion ermöglicht es, die Besteuerung stiller Reserven bei Wegzug zu vermeiden, da der Steuerpflichtige durch die Umwandlung in eine atypisch stille Beteiligung weiterhin steuerlich im Inland verhaftet bleibt. Die stille Reserven werden somit erst bei einer tatsächlichen Realisierung, etwa durch Verkauf oder Auflösung der Beteiligung, besteuert.


Die Notwendigkeit professioneller Beratung

Es besteht kein Zweifel daran, dass die Vermeidung einer ungünstigen Wegzugsbesteuerung komplex ist und eine strategische Planung erfordert. Um steuerrechtliche Fallen zu umgehen und eine optimierte Lösung für deine Situation zu erarbeiten, ist die Konsultation eines Steuerberaters unerlässlich.


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Beim Wechsel des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes ins Ausland stehen Gesellschafter von Kapitalgesellschaften oft vor unerwarteten steuerlichen Herausforderungen. Insbesondere die Wegzugsbesteuerung rückt in den Fokus, da der Gesetzgeber mittels dieser Regelung die steuerliche Erfassung stiller Reserven in GmbH-Anteilen sicherstellen möchte, selbst wenn der Gesellschafter Deutschland verlässt.


Betroffene natürliche Personen, die im Privatbesitz Anteile an Kapitalgesellschaften halten, müssen die möglichen monetären Folgen einer Auswanderung einplanen. Dies beinhaltet die Berechnung der anfallenden Steuern sowie die Erörterung von Methoden, um die Steuerlast möglicherweise zu minimieren, aufzuschieben oder gänzlich zu umgehen. Der Bundesfinanzhof (BFH), als höchstes deutsches Finanzgericht, sowie der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) liefern hierbei den rechtlichen Rahmen.


Definition: Die Wegzugssteuer und ihre Kriterien


Wenn ein Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, sieht das deutsche Recht unter bestimmten Umständen eine Besteuerung vor. Der Steuertatbestand, bekannt als "Wegzugssteuer", basiert auf dem § 6 des Außensteuergesetzes (AStG). Er setzt voraus, dass der Anteilseigner mindestens ein Prozent der Anteile hält – ohne Rücksicht auf die Rechtsform der Gesellschaft oder die Staatsangehörigkeit des Besitzers.


Schlüsselelemente der Wegzugssteuer:


  • Gesetzliche Grundlage: § 6 AStG

  • Relevanter Anteilsbesitz: Ab 1% Beteiligung

  • Auslöser: Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland

  • Beteiligungsform: Kapitalgesellschaft nach deutschem oder ausländischem Recht


Hierbei wird angenommen, dass eine fiktive Veräußerung der Anteile stattfindet. Obgleich kein realer Verkauf vorliegt – somit auch kein Liquiditätszufluss generiert wird –, muss der Wertzuwachs der Beteiligung als Einkommen versteuert werden. Dies führt zu einer Besteuerung von Einkommen, das nicht durch tatsächlichen Geldfluss entstanden ist.


Steuerliche Folgen bei Wohnsitzverlagerung ins Ausland

Ermittlung der Steuerlast beim Umzug ins Ausland

Personen, die beabsichtigen, ihren Wohnsitz von Deutschland in ein anderes Land zu verlegen und dabei mindestens ein Prozent Anteil an einer Kapitalgesellschaft halten, stehen vor der Besteuerung dieses Vorgangs. Seit 2022 muss eine natürliche Person für mindestens sieben Jahre der letzten zwölf Jahre in Deutschland eine unbeschränkte Steuerpflicht aufgewiesen haben, um von dieser Regelung betroffen zu sein – eine Anpassung gegenüber der früheren Regelung.

Bestimmung der Steuerbelastung durch fingierte Veräußerung

Die Steuerlast wird ermittelt, indem ein hypothetischer Verkauf der Unternehmensanteile simuliert wird. Grundlage hierfür ist der Wert der Kapitalgesellschaft. Besonders relevant ist dieses Verfahren bei Unternehmern und Gesellschaftern, die eine erhebliche Beteiligung an der Gesellschaft besitzen.

Vereinfachtes Verfahren zur Schätzung des Unternehmenswerts

Das allgemeine Prinzip für die Berechnung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren sieht vor, dass der durchschnittliche Gewinn der Kapitalgesellschaft aus den letzten drei Jahren vor dem Umzug des Anteilseigners herangezogen wird. Dieser Durchschnittsgewinn wird dann mit einem Multiplikationsfaktor – aktuell 13,75 – vervielfacht.


Beispielhafte Berechnung:

Für die Ermittlung der Steuerbelastung nach diesem Schema ist es erforderlich, folgende Daten zu berücksichtigen:


Jahr 1: z.B. 150.000 Euro Gewinn
Jahr 2: z.B. 200.000 Euro Gewinn
Jahr 3: z.B. 250.000 Euro Gewinn


Die durchschnittliche Gewinnsumme errechnet sich zu 200.000 Euro. Nach Multiplikation mit dem Faktor ergibt sich ein Wert von 2.600.000 Euro. Sechzig Prozent dieses Werts unterliegen dann der Einkommensteuer, bezogen auf den individuellen Steuersatz des Anteilseigners. Bei einem persönlichen Steuersatz von beispielsweise 40 Prozent würde sich daraus eine Steuerlast von 624.000 Euro ergeben.


Strategien zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung für GmbH-Gesellschafter

Abwanderung verhindern oder zeitlich einschränken

Um die Wegzugssteuer zu vermeiden, wäre eine Option, den Umzug ins Ausland auf maximal sieben Jahre zu beschränken. Eine Rückkehr nach Deutschland innerhalb dieses Zeitraums könnte u.U. die Wegzugssteuer erlassen. Durch sorgfältige Planung von Wohnsitz und Ansässigkeit kannst du die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland aufrechterhalten. So wird steuerrechtlich kein Wegzug anerkannt, wodurch die Wegzugsbesteuerung entfällt. Beachte jedoch, dass dein gesamtes Welteinkommen weiterhin der deutschen Steuer unterliegt.

Anteile vor dem Wegzug veräußern

Ein Verkauf der Gesellschaftsanteile vor dem Wegzug verhindert die Erhebung der Wegzugsbesteuerung. Jedoch sollte beachtet werden, dass auf den Verkauf ebenfalls Steuern zu entrichten sind. Hier ist eine Abwägung und Beratung notwendig, um die steuerlich vorteilhafteste Entscheidung zu treffen.

Übertragung der Anteile auf Familienangehörige

Eine Schenkung der Anteile an ein in Deutschland steuerpflichtiges Familienmitglied kann ebenfalls eine Alternative darstellen. Diese Option könnte Schenkungssteuer nach sich ziehen, deren Vor- und Nachteile im Vergleich zur Wegzugsbesteuerung kalkuliert werden muss.

Gesellschaft auflösen

Die Auflösung der Gesellschaft kann die Webzugsbesteuerung unter Umständen umgehen, allerdings sind hier sowohl die Zustimmung der Anteilseigner als auch die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit kritisch zu prüfen.

Umstrukturierung in eine Personengesellschaft

Die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft, wie zum Beispiel eine GmbH & Co. KG, kann eine Wegzugsbesteuerung vermeiden. Weiterhin ist die Einbringung der Anteile in das Betriebsvermögen einer bestehenden Personengesellschaft eine Option. In beiden Fällen sollte der Verwaltungssitz der Personengesellschaft in Deutschland verbleiben, um die Entstrickungssteuer zu vermeiden. Du benötigst für den Verwaltungssitz in Deutschland allerdings Substanz - also ein Büro und einen Mitarbeiter.

Atypisch stille Beteiligung

Bei einer atypisch stillen Beteiligung wird der Gesellschafter zum "Mitunternehmer" und erhält neben der Beteiligung am Gewinn auch eine Beteiligung am Vermögen des Unternehmens, einschließlich der stillen Reserven und des Geschäftswerts. Diese Konstruktion ermöglicht es, die Besteuerung stiller Reserven bei Wegzug zu vermeiden, da der Steuerpflichtige durch die Umwandlung in eine atypisch stille Beteiligung weiterhin steuerlich im Inland verhaftet bleibt. Die stille Reserven werden somit erst bei einer tatsächlichen Realisierung, etwa durch Verkauf oder Auflösung der Beteiligung, besteuert.


Die Notwendigkeit professioneller Beratung

Es besteht kein Zweifel daran, dass die Vermeidung einer ungünstigen Wegzugsbesteuerung komplex ist und eine strategische Planung erfordert. Um steuerrechtliche Fallen zu umgehen und eine optimierte Lösung für deine Situation zu erarbeiten, ist die Konsultation eines Steuerberaters unerlässlich.


Als Kunde von "The Arabian Dream" profitierst du von unserer Erfahrung und unserem erstklassigen Netzwerk an Experten zum Thema der Webzugsbesteuerung. Nehme mit uns Kontakt auf und lasse dich beraten.



Beim Wechsel des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes ins Ausland stehen Gesellschafter von Kapitalgesellschaften oft vor unerwarteten steuerlichen Herausforderungen. Insbesondere die Wegzugsbesteuerung rückt in den Fokus, da der Gesetzgeber mittels dieser Regelung die steuerliche Erfassung stiller Reserven in GmbH-Anteilen sicherstellen möchte, selbst wenn der Gesellschafter Deutschland verlässt.


Betroffene natürliche Personen, die im Privatbesitz Anteile an Kapitalgesellschaften halten, müssen die möglichen monetären Folgen einer Auswanderung einplanen. Dies beinhaltet die Berechnung der anfallenden Steuern sowie die Erörterung von Methoden, um die Steuerlast möglicherweise zu minimieren, aufzuschieben oder gänzlich zu umgehen. Der Bundesfinanzhof (BFH), als höchstes deutsches Finanzgericht, sowie der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) liefern hierbei den rechtlichen Rahmen.


Definition: Die Wegzugssteuer und ihre Kriterien


Wenn ein Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, sieht das deutsche Recht unter bestimmten Umständen eine Besteuerung vor. Der Steuertatbestand, bekannt als "Wegzugssteuer", basiert auf dem § 6 des Außensteuergesetzes (AStG). Er setzt voraus, dass der Anteilseigner mindestens ein Prozent der Anteile hält – ohne Rücksicht auf die Rechtsform der Gesellschaft oder die Staatsangehörigkeit des Besitzers.


Schlüsselelemente der Wegzugssteuer:


  • Gesetzliche Grundlage: § 6 AStG

  • Relevanter Anteilsbesitz: Ab 1% Beteiligung

  • Auslöser: Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland

  • Beteiligungsform: Kapitalgesellschaft nach deutschem oder ausländischem Recht


Hierbei wird angenommen, dass eine fiktive Veräußerung der Anteile stattfindet. Obgleich kein realer Verkauf vorliegt – somit auch kein Liquiditätszufluss generiert wird –, muss der Wertzuwachs der Beteiligung als Einkommen versteuert werden. Dies führt zu einer Besteuerung von Einkommen, das nicht durch tatsächlichen Geldfluss entstanden ist.


Steuerliche Folgen bei Wohnsitzverlagerung ins Ausland

Ermittlung der Steuerlast beim Umzug ins Ausland

Personen, die beabsichtigen, ihren Wohnsitz von Deutschland in ein anderes Land zu verlegen und dabei mindestens ein Prozent Anteil an einer Kapitalgesellschaft halten, stehen vor der Besteuerung dieses Vorgangs. Seit 2022 muss eine natürliche Person für mindestens sieben Jahre der letzten zwölf Jahre in Deutschland eine unbeschränkte Steuerpflicht aufgewiesen haben, um von dieser Regelung betroffen zu sein – eine Anpassung gegenüber der früheren Regelung.

Bestimmung der Steuerbelastung durch fingierte Veräußerung

Die Steuerlast wird ermittelt, indem ein hypothetischer Verkauf der Unternehmensanteile simuliert wird. Grundlage hierfür ist der Wert der Kapitalgesellschaft. Besonders relevant ist dieses Verfahren bei Unternehmern und Gesellschaftern, die eine erhebliche Beteiligung an der Gesellschaft besitzen.

Vereinfachtes Verfahren zur Schätzung des Unternehmenswerts

Das allgemeine Prinzip für die Berechnung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren sieht vor, dass der durchschnittliche Gewinn der Kapitalgesellschaft aus den letzten drei Jahren vor dem Umzug des Anteilseigners herangezogen wird. Dieser Durchschnittsgewinn wird dann mit einem Multiplikationsfaktor – aktuell 13,75 – vervielfacht.


Beispielhafte Berechnung:

Für die Ermittlung der Steuerbelastung nach diesem Schema ist es erforderlich, folgende Daten zu berücksichtigen:


Jahr 1: z.B. 150.000 Euro Gewinn
Jahr 2: z.B. 200.000 Euro Gewinn
Jahr 3: z.B. 250.000 Euro Gewinn


Die durchschnittliche Gewinnsumme errechnet sich zu 200.000 Euro. Nach Multiplikation mit dem Faktor ergibt sich ein Wert von 2.600.000 Euro. Sechzig Prozent dieses Werts unterliegen dann der Einkommensteuer, bezogen auf den individuellen Steuersatz des Anteilseigners. Bei einem persönlichen Steuersatz von beispielsweise 40 Prozent würde sich daraus eine Steuerlast von 624.000 Euro ergeben.


Strategien zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung für GmbH-Gesellschafter

Abwanderung verhindern oder zeitlich einschränken

Um die Wegzugssteuer zu vermeiden, wäre eine Option, den Umzug ins Ausland auf maximal sieben Jahre zu beschränken. Eine Rückkehr nach Deutschland innerhalb dieses Zeitraums könnte u.U. die Wegzugssteuer erlassen. Durch sorgfältige Planung von Wohnsitz und Ansässigkeit kannst du die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland aufrechterhalten. So wird steuerrechtlich kein Wegzug anerkannt, wodurch die Wegzugsbesteuerung entfällt. Beachte jedoch, dass dein gesamtes Welteinkommen weiterhin der deutschen Steuer unterliegt.

Anteile vor dem Wegzug veräußern

Ein Verkauf der Gesellschaftsanteile vor dem Wegzug verhindert die Erhebung der Wegzugsbesteuerung. Jedoch sollte beachtet werden, dass auf den Verkauf ebenfalls Steuern zu entrichten sind. Hier ist eine Abwägung und Beratung notwendig, um die steuerlich vorteilhafteste Entscheidung zu treffen.

Übertragung der Anteile auf Familienangehörige

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